Kosten

Gesetzlich versichert

Für die Praxis besteht eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur vertragsärztlichen Versorgung. Diese wird durch die beiden Praxisinhaber jeweils hälftig ausgeübt (sog. Kassenzulassung). Bei den durch uns angewandten Methoden handelt es sich um sogenannte Richtlinienverfahren, deren Kosten regelhaft durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Privat versichert / Beihilfe berechtigt

In der Regel wird unsere Behandlung gleichfalls durch die Private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe übernommen. Der Leistungsumfang kann jedoch variieren, je nachdem, was Sie für einen Vertrag abgeschlossen haben.

Mögliche tarifliche Einschränkungen können sich u. a. auf folgende Punkte beziehen:

  1. die zu Grunde liegende Diagnose,
  2. maximales Stundenkontingent
  3. Erstattungshöhe der anfallenden Kosten nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Daher ist es in jedem Fall ratsam, den Umfang der abrufbaren Leistungen mit Ihrer Versicherung im Vorfeld zu klären. Zum Erhalt einer verbindlichen Kostenzusage ist in der Regel eine entsprechende Antragsstellung erforderlich, bei der wir Sie selbstverständlich gerne unterstützen.

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie oder anderer ärztlicher Leistungen selbst zu tragen. Ihre Krankenkasse erhält dann keine Mitteilung über die Behandlung, wenn Sie es nicht wünschen. Die Kosten für Selbstzahler richten sich, wie bei Privat-/Beihilfe-Versicherten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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